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Es wird geprüft, ob der Luftwechsel über die Undichtigkeiten in der Gebäudehülle den Wert 3/Std. überschreitet. Sollte eine Lüftungsanlage eingebaut sein, darf der Wert 1,5/Std. nicht überschritten werden. Ergibt eine Messung, dass der vorgeschriebene Wert nicht eingehalten wird, besteht die Möglichkeit der Leckageortung über eine Nebelmaschine oder ein Anemometer. Dabei können Undichtigkeiten genau aufgespürt und Empfehlungen ausgesprochen werden, wie mit diesen umzugehen ist. |
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