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Oftmals kommt es zu unterschiedlichen Ansichten darüber, ob der Schallschutz z.B. einer Wohnungstrennwand ausreichend ist. Hier spielen subjektive Anspeckte eine große Rolle.
Ob der gesetztlich geforderte bauliche Schallschutz gegeben ist, kann zweifelsfrei nur durch Messungen vor Ort festgestellt werden.
Die durch unser Büro durchgeführten Messungen richten sich streng nach den gesetzlichen Forderungen zur Durchführung.
Wir messen z.B.:
-Trittschalldämmmaß von Decken -Luftschalldämmmaß von Reihenhaustrennwänden -Schallpegel etc. ...
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