![]() |
|||||||||||||
![]() |
|||||||||||||
|
Wärmeschutznachweise nach Energieeinsparverordnung EnEV |
|||||||||||||
|
Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV berücksichtigt der Wärmeschutznachweis auch die Anlagentechnik eines Gebäudes. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist derart viel Detailwissen zur Erstellung eines Nachweises erforderlich, dass viele Architektur- und Ingenieurbüros die Nachweisführung spezialisierten Büros überlassen. Zudem verlangt der Gesetzgeber, dass Nachweise von einem staatlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen sind. Wärmeschutznachweise nach Energieeinsparverordnung EnEV stellen eine der Basisleistungen des Büros Sysk-Bauphysik dar. Oftmals stellt allerdings die EnEV kein ausreichendes Instrumentarium dar, um den Energieverbrauch oder das Raumklima eines Gebäudes zu bestimmen. Hier bietet Sysk-Bauphysik die Sonderleistung Thermische Gebäudesimulation an. |
|||||||||||||
|
|
|||||||||||||
|
|
|
||||||||||||